Was Klienten sagen
Erfahrungen, die für uns sprechen
Familiäre Rechtsfragen sind persönlich. Deshalb lassen wir Menschen zu Wort kommen, die denselben Weg gegangen sind.
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Jahre Erfahrung
96%
Weiterempfehlungsrate
800+
Abgeschlossene Mandate
4.8
Ø Bewertung (von 5)
Erfahrungsberichte
Was Klienten über uns sagen
Katrin H.
Basel, Januar 2026
"Nach der Trennung war ich komplett überfordert. Die Beratung bei Münsterplatz hat mir geholfen zu verstehen, welche Rechte ich habe – sachlich und ohne Drama. Das hat mir viel gegeben."
Mandat: Scheidungsfolgen
Thomas M.
Riehen, Februar 2026
"Wir haben kurz vor der Heirat noch eine Beratung gebucht – einfach um zu wissen, worauf wir uns einlassen. Es war sehr aufschlussreich, vor allem der Teil über den Güterstand. Der Termin war ruhig, professionell und gut strukturiert."
Mandat: Ehevorbereitung
Simone R.
Basel, Dezember 2025
"Die Begleitung bei der Planung für meine Mutter war ausserordentlich. Herr Kälin hat die ganze Familie mit einbezogen und dafür gesorgt, dass alle dasselbe Verständnis haben. Die Vorsorgevollmacht ist jetzt sauber aufgesetzt."
Mandat: Altersvorsorge
André K.
Allschwil, Januar 2026
"Meine frühere Scheidung war belastet durch undurchsichtige Vermögensverschiebungen. Münsterplatz hat das strukturiert analysiert und Möglichkeiten aufgezeigt, die ich nicht gekannt hatte. Sachlich, ohne Versprechen – genau das, was ich gebraucht habe."
Mandat: Vermögensrückforderung
Nadia B.
Basel, Februar 2026
"Ich habe auf Englisch beraten werden können – das war für mich als Expatriate enorm wichtig. Die Anwältin hat sehr verständlich erklärt, was der Ehevertrag bedeutet. Ein paar Tage später gab es noch eine schriftliche Zusammenfassung – das habe ich sehr geschätzt."
Mandat: Ehevorbereitung (int.)
Peter W.
Basel, Dezember 2025
"Als es darum ging, mit der KESB zu kommunizieren, war ich froh, jemanden an meiner Seite zu haben, der das Verfahren kennt. Herr Kälin hat die Kommunikation übernommen und dafür gesorgt, dass mein Vater seine Selbstständigkeit so weit wie möglich behalten konnte."
Mandat: KESB & Altersbetreuung
Fallbeispiele
Drei Situationen aus der Praxis
Die folgenden Darstellungen basieren auf typischen Mandatsverläufen. Namen und Details wurden verändert.
Binationale Ehe – Unklare Rechtslage vor der Hochzeit
Ausgangssituation
Ein Paar – eine Schweizerin, ein in der Schweiz wohnhafter Franzose – wollte heiraten, wusste aber nicht, welches Recht auf ihre Ehe anwendbar sein würde und welche Folgen ein Wohnsitzwechsel haben könnte.
Unsere Begleitung
Nach zwei Beratungsterminen wurde klar, welcher Güterstand für ihre Situation am besten passt. Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung aufgesetzt und die steuerlichen Konsequenzen erläutert.
Ergebnis
Das Paar heiratete mit klarem rechtlichem Fundament. Die Patientenverfügungen wurden ebenfalls gleichzeitig erstellt – ein Nebeneffekt, der beiden sehr wichtig war.
Versteckte Beteiligungen in einem Scheidungsverfahren
Ausgangssituation
Eine Frau vermutete, dass ihr Ex-Mann Gesellschaftsanteile vor dem Scheidungsverfahren auf Verwandte übertragen hatte, um die Vermögensmasse zu verringern.
Unsere Begleitung
Wir koordinierten eine forensische Prüfung und beantragten beim Gericht die Anfechtung der betreffenden Transfers. Die Strategie setzte auf aussergerichtliche Einigung als erste Option.
Ergebnis
Eine aussergerichtliche Einigung wurde erzielt. Die Klientin erhielt eine substanziell verbesserte Vermögensbeteiligung innerhalb von sieben Monaten.
Spannungen in der Familie über die Betreuung eines 84-Jährigen
Ausgangssituation
Ein älterer Herr mit eingeschränkter Mobilität hatte keine Vorsorgedokumente. Seine drei Kinder waren uneinig über die Betreuungsform. Die KESB hatte bereits erste Abklärungen eingeleitet.
Unsere Begleitung
Wir moderierten ein strukturiertes Familiengespräch, erarbeiteten eine Vorsorgevollmacht entsprechend dem Wunsch des Betroffenen und begleiteten die Kommunikation mit der KESB.
Ergebnis
Der ältere Herr lebt weiterhin zu Hause, mit klarer Regelung. Die Familienmitglieder haben eine gemeinsame Grundlage und die KESB-Aufsicht wurde auf das Notwendige reduziert.
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